Fachwissen für digitale Entscheidungen
Gilt die E-Rechnungspflicht auch in der Schweiz?
Kurzantwort
Was verpflichtend ist
Wer die schweizerische Bundesverwaltung beliefert und dabei einen Auftragswert von mehr als 5.000 Franken erreicht, muss elektronisch fakturieren. Diese Pflicht besteht seit 2016.
Was freiwillig ist
Zwischen Unternehmen (B2B) gibt es keine Verpflichtung. Elektronische Rechnungen sind verbreitet, aber eine Frage der Vereinbarung – häufig über das Peppol-Netzwerk.
Die QR-Rechnung ist etwas anderes
Seit dem 1. Oktober 2022 sind die alten roten und orangen Einzahlungsscheine ungültig; an ihre Stelle ist die QR-Rechnung getreten. Sie enthält die Zahlungsinformationen in einem Swiss QR Code.
Das ist ein Zahlungsmittel, keine E-Rechnung: Die Rechnungsdaten selbst – Positionen, Steuersätze, Mengen – stecken nicht strukturiert darin. Wer eine QR-Rechnung als PDF verschickt, erfüllt damit keine E-Rechnungsanforderung im Sinne der EU-Norm.
Für Unternehmen mit Geschäft in beiden Ländern
Hier lohnt sich Aufmerksamkeit: Wer aus der Schweiz an deutsche Unternehmen fakturiert, ist von der deutschen Pflicht nicht unmittelbar erfasst – diese gilt für inländische Umsätze zwischen im Inland ansässigen Unternehmen. Wer aber eine deutsche Gesellschaft hat oder im Inland steuerbare Leistungen erbringt, sollte die deutschen Fristen prüfen.
Bei grenzüberschreitender Fakturierung sollte die konkrete Konstellation steuerlich geprüft werden. Dieser Text ist keine Steuerberatung.
Kernfakten
- B2B Schweiz
- Keine allgemeine Pflicht
- Lieferanten des Bundes
- Pflicht ab 5.000 CHF Auftragswert
- QR-Rechnung
- Zahlungsmittel seit 1. Oktober 2022, keine E-Rechnung
Quellen
Alle externen Angaben nachvollziehbar belegt.-
01
E-Rechnung an die Bundesverwaltung Eidgenössische Finanzverwaltung
-
02
Schweiz macht E-Invoicing für Bundeslieferanten zur Pflicht Verband elektronische Rechnung (VeR)