Frage Nachvollziehbar belegt

Fachwissen für digitale Entscheidungen

Worauf muss man bei Rechnungsnummern achten?

Kurzantwort

Die Rechnungsnummer muss einmalig und fortlaufend sein (§ 14 Abs. 4 UStG). Mehrere Nummernkreise sind zulässig, solange innerhalb jedes Kreises keine Nummer doppelt vergeben wird und keine unerklärten Lücken entstehen. Bei der Umstellung auf E-Rechnung ist besonders auf doppelte Vergabe durch zwei parallel laufende Systeme zu achten.

Die Anforderung

§ 14 Abs. 4 UStG verlangt eine einmalig vergebene, fortlaufende Nummer. Fortlaufend bedeutet nicht lückenlos aufsteigend um eins – es bedeutet, dass die Systematik nachvollziehbar ist und keine Nummer doppelt vorkommt.

Mehrere Nummernkreise

Zulässig, etwa je Standort, Geschäftsbereich oder Jahr. Wichtig:

  • Innerhalb jedes Kreises keine Doppelvergabe
  • Die Systematik sollte in der Verfahrensdokumentation stehen
  • Lücken sollten erklärbar sein

Der kritische Moment: die Umstellung

Läuft während der Umstellung ein Altsystem parallel weiter, können beide Systeme dieselbe Nummer vergeben. Das ist der häufigste Fehler bei der Einführung – und er fällt oft erst Monate später auf.

Lösung: Vor der Umstellung getrennte Nummernkreise festlegen, etwa mit unterschiedlichem Präfix.

Was Lücken verursacht

  • Stornierte Rechnungen, deren Nummer nicht neu vergeben wird – unkritisch, aber dokumentieren
  • Testrechnungen im Produktivsystem – vermeiden
  • Abgebrochene Rechnungserstellung, die schon eine Nummer gezogen hat

Praktischer Rat

Die Nummer sollte vom System vergeben werden, nicht von Hand. Manuelle Vergabe führt zuverlässig zu Doppelungen, sobald mehr als eine Person Rechnungen schreibt.

Dieser Text ersetzt keine steuerliche Beratung.

Kernfakten

Anforderung
Einmalig und fortlaufend (§ 14 Abs. 4 UStG)
Mehrere Kreise
Zulässig, Systematik dokumentieren
Kritischster Moment
Parallelbetrieb zweier Systeme

Quellen

Alle externen Angaben nachvollziehbar belegt.
  1. 01
    Umsatzsteuergesetz (UStG) Bundesministerium der Justiz

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