Frage Nachvollziehbar belegt

Fachwissen für digitale Entscheidungen

Werkvertrag oder Dienstvertrag – was passt?

Kurzantwort

Ein Werkvertrag schuldet ein Ergebnis und endet mit der Abnahme – passend bei klar abgegrenztem Umfang. Ein Dienstvertrag schuldet die Tätigkeit, nicht den Erfolg – passend bei laufender Weiterentwicklung und Betrieb. In der Praxis kommen häufig beide zum Einsatz: Werkvertrag für den Bau, Dienstvertrag für den Betrieb.

Werkvertrag

Geschuldet ist ein Ergebnis. Der Auftragnehmer trägt das Risiko, dass es funktioniert. Es gibt eine Abnahme, ab der Gewährleistungsfristen laufen.

Passt bei: klar beschriebenem Umfang, festem Liefergegenstand.

Nachteil: Jede Änderung ist eine Vertragsänderung. Das bremst.

Dienstvertrag

Geschuldet ist die Tätigkeit in vereinbarter Qualität, nicht ein bestimmter Erfolg. Abgerechnet wird nach Aufwand.

Passt bei: laufender Weiterentwicklung, Betrieb, Beratung, unklarer Zielrichtung.

Nachteil: Sie tragen das Ergebnisrisiko und brauchen laufende Steuerung.

Die Kombination in der Praxis

  1. Werkvertrag für Konzept und erste Ausbaustufe – mit Abnahme
  2. Dienstvertrag für Weiterentwicklung und Betrieb danach

Damit ist der riskante Teil ergebnisorientiert abgesichert, und der laufende Teil bleibt flexibel.

Was in jeden Vertrag gehört

  • Nutzungsrechte am Quellcode
  • Umgang mit Fremdbibliotheken und deren Lizenzen
  • Abnahmekriterien und Mängeleinstufung
  • Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO, sofern personenbezogene Daten verarbeitet werden
  • Was bei Beendigung herausgegeben wird

Dieser Text ersetzt keine Rechtsberatung.

Kernfakten

Werkvertrag
Ergebnis geschuldet, mit Abnahme
Dienstvertrag
Tätigkeit geschuldet, nach Aufwand
In der Praxis
Werkvertrag für den Bau, Dienstvertrag für den Betrieb

Quellen

Alle externen Angaben nachvollziehbar belegt.
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