Fachwissen für digitale Entscheidungen
Wie ist die Gewährleistung bei Software geregelt?
Kurzantwort
Was ein Mangel ist
Eine Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit. Genau deshalb ist die Anforderungsbeschreibung nicht Bürokratie, sondern die Grundlage jedes späteren Anspruchs.
„Die Software ist langsam" ist ohne vereinbarte Antwortzeit kein Mangel. „Suchergebnisse in unter zwei Sekunden bei 100.000 Datensätzen" – vereinbart – schon.
Die Fristen
Beim Werkvertrag verjähren Mängelansprüche in der Regel in zwei Jahren ab Abnahme (§ 634a Abs. 1 Nr. 3 BGB). Bei arglistigem Verschweigen gilt eine längere Frist.
Was Gewährleistung nicht ist
- Kein Wartungsvertrag. Sie deckt Mängel ab, nicht Aktualisierungen, Serverbetrieb oder Anpassungen an neue Anforderungen.
- Keine Weiterentwicklung. Ein nachträglich gewünschtes Feature ist kein Mangel.
- Kein Ersatz für Betrieb. Sicherheitsaktualisierungen gehören in einen Betriebsvertrag.
Diese Abgrenzung führt regelmässig zu Missverständnissen und gehört vor Vertragsschluss geklärt.
Was in der Praxis hilft
- Abnahmekriterien schriftlich, mit messbaren Werten wo möglich
- Mängel nach Schwere einstufen (A, B, C)
- Ein Fehlerverzeichnis, in dem alle Meldungen mit Status stehen
- Getrennte Vereinbarung für Betrieb und Wartung
Dieser Text ersetzt keine Rechtsberatung.
Kernfakten
- Regelfrist Werkvertrag
- Zwei Jahre ab Abnahme (§ 634a BGB)
- Mangel ist
- Abweichung vom Vereinbarten
- Nicht abgedeckt
- Wartung, Betrieb, neue Anforderungen
Quellen
Alle externen Angaben nachvollziehbar belegt.-
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§ 634a BGB – Verjährung der Mängelansprüche Bundesministerium der Justiz