Frage Nachvollziehbar belegt

Fachwissen für digitale Entscheidungen

Was verlangt der EU AI Act von Unternehmen?

Kurzantwort

Für die meisten Unternehmen zunächst vor allem Transparenz: Ab dem 2. August 2026 müssen Chatbots sich als Maschine zu erkennen geben und künstlich erzeugte Inhalte gekennzeichnet werden. Die weitergehenden Pflichten für Hochrisiko-Anwendungen wurden im Juli 2026 verschoben – auf Dezember 2027 beziehungsweise August 2028.

Die Risikostufen

Der AI Act stuft Anwendungen nach Risiko ein:

  • Verboten – etwa Sozialbewertung von Menschen durch Behörden oder Emotionserkennung am Arbeitsplatz. Diese Verbote gelten bereits.
  • Hochrisiko – Anwendungen in Personalauswahl, Kreditvergabe, Bildung, kritischer Infrastruktur oder als Sicherheitsbauteil eines regulierten Produkts.
  • Transparenzpflichtig – Chatbots, generierte Bilder und Texte.
  • Geringes Risiko – alles Übrige, ohne besondere Pflichten.

Was ab dem 2. August 2026 gilt

Die Transparenzpflichten nach Artikel 50:

  • Ein Chatbot muss erkennbar machen, dass man mit einer Maschine spricht.
  • Künstlich erzeugte oder veränderte Bilder, Ton- und Videoaufnahmen müssen maschinenlesbar gekennzeichnet werden.
  • Deepfakes müssen als solche offengelegt werden.

Für die meisten Unternehmen ist das der einzige Punkt, der zunächst zählt.

Was verschoben wurde

Die umfangreichen Pflichten für Hochrisiko-Anwendungen – Risikomanagement, technische Dokumentation, menschliche Aufsicht, Konformitätsbewertung – sollten ursprünglich früher greifen. Mit dem sogenannten Digital Omnibus wurden die Fristen im Juli 2026 verschoben: eigenständige Hochrisiko-Systeme nach Anhang III auf Dezember 2027, in regulierte Produkte eingebettete KI nach Anhang I auf August 2028.

Der Rechtsakt war zum Zeitpunkt dieser Zusammenstellung noch nicht im Amtsblatt veröffentlicht. Wer betroffen ist, sollte den Stand vor Investitionsentscheidungen prüfen.

Was jetzt sinnvoll ist

  1. Erfassen, welche KI-Anwendungen im Haus überhaupt im Einsatz sind.
  2. Einstufen: verboten, hochrisiko, transparenzpflichtig oder unkritisch.
  3. Chatbots und generierte Inhalte kennzeichnen.
  4. Mitarbeitende schulen – die Pflicht zur KI-Kompetenz gilt bereits.

Dieser Text ersetzt keine Rechtsberatung.

Kernfakten

Transparenzpflichten (Art. 50)
ab 2. August 2026
Hochrisiko nach Anhang III
verschoben auf Dezember 2027
Hochrisiko nach Anhang I
verschoben auf August 2028
Bereits gültig
Verbote und Pflicht zur KI-Kompetenz

Quellen

Alle externen Angaben nachvollziehbar belegt.
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