Fachwissen für digitale Entscheidungen
Welche UDI- und EUDAMED-Pflichten gelten für Medizinsoftware?
Kurzantwort
Einführung in UDI und EUDAMED
Die Unique Device Identification (UDI) und die EUDAMED-Datenbank sind zentrale Elemente der Regulierung von Medizinprodukten in der Europäischen Union. Diese Systeme wurden eingeführt, um die Rückverfolgbarkeit und Sicherheit von Medizinprodukten, einschließlich Medizinsoftware, zu verbessern. Die UDI ermöglicht eine eindeutige Identifizierung von Produkten, während EUDAMED als zentrale Datenbank für die Erfassung und Verwaltung von Informationen über Medizinprodukte dient.
UDI-Pflichten für Medizinsoftware
Für Medizinsoftware, die als Medizinprodukt klassifiziert ist, gelten spezifische UDI-Pflichten. Hersteller sind verpflichtet, eine UDI für ihre Produkte zu erstellen. Diese UDI besteht aus einer Kombination von alphanumerischen Zeichen, die eine eindeutige Identifikation des Produkts ermöglichen. Die UDI muss auf dem Produkt selbst oder auf der Verpackung angebracht werden, sofern dies technisch möglich ist. Darüber hinaus müssen die Hersteller sicherstellen, dass die UDI in der EUDAMED-Datenbank registriert wird, um die Rückverfolgbarkeit zu gewährleisten.
EUDAMED-Pflichten
EUDAMED ist die europäische Datenbank für Medizinprodukte, die Informationen über alle in der EU zugelassenen Medizinprodukte speichert. Hersteller von Medizinsoftware müssen relevante Informationen über ihre Produkte in EUDAMED eintragen. Dazu gehören unter anderem die UDI, Produktbezeichnungen, Klassifizierungen und Informationen über den Hersteller. Diese Datenbank dient nicht nur der Marktüberwachung, sondern auch der Transparenz und Sicherheit für Anwender und Patienten.
Fazit
Die Einhaltung der UDI- und EUDAMED-Pflichten ist für Hersteller von Medizinsoftware von entscheidender Bedeutung. Sie gewährleistet nicht nur die gesetzliche Konformität, sondern trägt auch zur Sicherheit und Rückverfolgbarkeit von Medizinprodukten bei. Hersteller sollten sich daher intensiv mit den Anforderungen der Verordnung (EU) 2017/745 und den spezifischen UDI-Vorgaben auseinandersetzen, um mögliche rechtliche Konsequenzen zu vermeiden.
Kernfakten
- UDI-Pflicht
- Erstellung und Registrierung der UDI für Medizinsoftware
- EUDAMED-Pflicht
- Registrierung relevanter Produktinformationen in EUDAMED
Quellen
Alle externen Angaben nachvollziehbar belegt.-
01
IEC 62304:2006+A1:2015 – Medical device software life cycle processes International Electrotechnical Commission (IEC)
-
02
Verordnung (EU) 2017/745 über Medizinprodukte EUR-Lex / Europäische Union
-
03
MDCG-Leitlinien für Medizinprodukte und Medical Device Software Europäische Kommission