Frage Nachvollziehbar belegt

Fachwissen für digitale Entscheidungen

Wann muss eine Benannte Stelle einbezogen werden?

Kurzantwort

Eine Benannte Stelle muss einbezogen werden, wenn Medizinprodukte oder Medizinsoftware in die höheren Risikoklassen eingestuft werden. Insbesondere Produkte der Klassen IIa, IIb und III erfordern eine Bewertung durch eine Benannte Stelle, um die Konformität mit den europäischen Vorschriften zu bestätigen. Diese Stellen sind für die Durchführung von Prüfungen und Bewertungen zuständig, die für die CE-Kennzeichnung notwendig sind.

Einführung in die Rolle der Benannten Stellen

Benannte Stellen spielen eine zentrale Rolle im Prozess der Konformitätsbewertung von Medizinprodukten und Medizinsoftware. Diese unabhängigen Organisationen sind von den zuständigen nationalen Behörden benannt und sind dafür verantwortlich, die Einhaltung der geltenden europäischen Vorschriften zu überprüfen. Die Einbeziehung einer Benannten Stelle ist insbesondere bei Produkten erforderlich, die in höhere Risikoklassen eingestuft werden.

Risikoklassifizierung von Medizinprodukten

Die Risikoklassifizierung erfolgt gemäß der Verordnung (EU) 2017/745 über Medizinprodukte. Produkte werden in vier Klassen eingeteilt: Klasse I, IIa, IIb und III. Die Klassifizierung basiert auf dem Risiko, das das Produkt für den Patienten oder den Nutzer darstellt. Während Produkte der Klasse I in der Regel keiner Benannten Stelle bedürfen, müssen Produkte der Klassen IIa, IIb und III eine umfassende Bewertung durch eine Benannte Stelle durchlaufen.

Anforderungen an die Benannte Stelle

Die Benannte Stelle führt verschiedene Prüfungen durch, um die Konformität des Produkts mit den relevanten Anforderungen zu gewährleisten. Dazu gehören:

  • Technische Dokumentation: Überprüfung der technischen Unterlagen, die die Sicherheit und Leistungsfähigkeit des Produkts belegen.
  • Klinische Bewertung: Beurteilung der klinischen Daten, die die Wirksamkeit und Sicherheit des Produkts unterstützen.
  • Qualitätsmanagementsystem: Überprüfung des Qualitätsmanagementsystems des Herstellers, um sicherzustellen, dass es den Anforderungen entspricht.

Fazit

Die Einbeziehung einer Benannten Stelle ist ein entscheidender Schritt für die Marktzulassung von Medizinprodukten und Medizinsoftware in Europa. Hersteller sollten sich frühzeitig mit den Anforderungen und dem Prozess der Benennung vertraut machen, um sicherzustellen, dass ihre Produkte die notwendigen Prüfungen erfolgreich durchlaufen. Die korrekte Klassifizierung und die rechtzeitige Einbeziehung einer Benannten Stelle sind entscheidend für die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben und die Gewährleistung der Produktsicherheit.

Kernfakten

Risikoklassen
IIa, IIb, III
CE-Kennzeichnung
notwendig bei Einbeziehung einer Benannten Stelle

Quellen

Alle externen Angaben nachvollziehbar belegt.
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