Fachwissen für digitale Entscheidungen
Was kostet Ouhud QR?
Kurzantwort
Wofür überhaupt bezahlt wird
Ein statischer QR-Code enthält das Ziel unmittelbar. Er funktioniert für immer, kostet nichts und lässt sich mit jeder freien Bibliothek erzeugen. Der QR-Code ist in der Norm ISO/IEC 18004 beschrieben; die Rechteinhaberin Denso Wave übt ihre Patentrechte für die genormte Nutzung nicht aus, weshalb die Erzeugung lizenzfrei möglich ist.
Ein dynamischer Code enthält dagegen eine Adresse, die auf einen Server zeigt, der die Weiterleitung ausführt. Bezahlt wird also nicht der Code, sondern:
- der Betrieb dieser Weiterleitung über die gesamte Lebensdauer des Drucks
- die Möglichkeit, das Ziel nachträglich zu ändern
- die Erfassung und Auswertung der Scans
- Verwaltung großer Bestände, Rechte, Vorlagen, Massenerzeugung
Übliche Preismodelle bei QR-Diensten
| Modell | Rechnet sich bei | Wird teuer bei |
|---|---|---|
| Je dynamischem Code und Monat | Wenigen, langlebigen Codes | Großen Beständen |
| Nach Scan-Volumen | Interner Nutzung | Erfolgreichen Publikumskampagnen |
| Nach Nutzerzahl | Kleinen Teams | Vielen Standorten |
| Pauschale | Planbarkeit | Sehr kleiner Nutzung |
Achten Sie besonders darauf, was passiert, wenn Sie kündigen: Bleiben die Weiterleitungen bestehen, gibt es eine Nachlauffrist, und bekommen Sie eine vollständige Liste aller Codes mit ihren Zielen? Diese drei Fragen entscheiden über den wirtschaftlichen Wert eines Angebots stärker als der Monatspreis.
Das teuerste Risiko steht in keinem Preisvergleich
Wird ein QR-Dienst eingestellt oder die Weiterleitungsdomain nicht verlängert, sind sämtliche gedruckten dynamischen Codes wertlos. Bei einer Auflage von zehntausend Aufklebern oder bei Codes auf Maschinen mit zwanzig Jahren Lebensdauer ist das ein echter Schaden.
Die wirksame Gegenmaßnahme kostet fast nichts: Lassen Sie die Weiterleitung über eine Domain laufen, die Ihnen gehört – etwa qr.ihre-firma.de. Dann können Sie den Anbieter wechseln, ohne dass ein einziger gedruckter Code unbrauchbar wird. Nutzen Sie stattdessen die Kurz-URL des Anbieters, gehört Ihnen der wichtigste Teil nicht.
Datenschutz als Kostenfaktor
Scan-Statistiken verarbeiten personenbezogene Daten, sobald IP-Adressen oder Gerätemerkmale erfasst werden. Daraus folgt:
- Für den Betrieb durch einen Dienstleister ist ein Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO erforderlich.
- Aggregierte Zählungen lassen sich in der Regel auf ein berechtigtes Interesse nach Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO stützen; eine Wiedererkennung einzelner Personen über mehrere Scans hinweg nicht ohne Weiteres.
- Werden zur Auswertung Informationen auf dem Endgerät gespeichert oder von dort ausgelesen – etwa Cookies –, ist grundsätzlich eine Einwilligung nach § 25 TDDDG nötig. Diese Vorschrift gilt unabhängig davon, ob die Daten anschließend anonymisiert werden.
Wer die Statistik auf Zählwerte ohne Personenbezug beschränkt, spart nicht nur Aufwand, sondern auch eine Diskussion.
Wann Sie gar nichts kaufen sollten
Steht das Ziel dauerhaft fest, ist ein statischer Code die vernünftigere Entscheidung: Typenschilder, Bedienungsanleitungen, WLAN-Zugänge, Kontaktdaten auf Visitenkarten. Er funktioniert auch dann noch, wenn niemand mehr einen Server betreibt – und er verursacht keine laufenden Kosten.
Dynamische Codes lohnen sich, wenn das Ziel sich ändern wird, wenn Sie messen müssen, ob gescannt wird, oder wenn Sie große Bestände zentral verwalten. Sonst zahlen Sie ein Abo für eine Eigenschaft, die Sie nicht nutzen.
Ein praktischer Hinweis zum Druck
Die Norm kennt vier Fehlerkorrekturstufen, die zwischen etwa sieben und dreißig Prozent Datenverlust ausgleichen. Eine höhere Stufe kostet Fläche, rettet aber Codes auf beanspruchten Oberflächen. Für die Größe hat sich die Faustregel bewährt: mindestens ein Zehntel des vorgesehenen Leseabstands als Kantenlänge.
Kernfakten
- Grundsatz
- Der QR-Code ist in ISO/IEC 18004 genormt und lizenzfrei erzeugbar
- Grundsatz
- Statische Codes verursachen keine laufenden Kosten, dynamische immer
- Grundsatz
- Bezahlt wird bei dynamischen Codes der Betrieb der Weiterleitung, nicht der Code
- Grundsatz
- Eigene Weiterleitungsdomain macht einen Anbieterwechsel ohne Neudruck möglich
- Rechtsgrundlage
- Zugriff auf Endgeräte zu Auswertungszwecken erfordert grundsätzlich eine Einwilligung nach § 25 TDDDG
Quellen
Alle externen Angaben nachvollziehbar belegt.-
01
§ 25 TDDDG – Schutz der Privatsphäre bei Endeinrichtungen Bundesministerium der Justiz
-
02
Verordnung (EU) 2016/679 (Datenschutz-Grundverordnung) Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union