Fachwissen für digitale Entscheidungen
Wie lange sollte eine Weiterleitungsadresse für gedruckte QR-Codes garantiert werden?
Kurzantwort
Die Faustregel
Die Weiterleitung muss so lange funktionieren, wie Menschen den Code noch scannen können. Maßgeblich ist nicht die Laufzeit einer Kampagne, sondern die Lebensdauer des Trägers, auf dem der Code gedruckt ist.
| Träger | Wie lange er im Umlauf ist | Empfohlene Garantie |
|---|---|---|
| Plakat, Flyer, Anzeige | Wochen bis Monate | Kampagnendauer plus 12 Monate |
| Verpackung | Lagerzeit plus Nutzung im Haushalt | Lagerzeit plus Nutzungsdauer |
| Anleitung, Typenschild, Gerät | Nutzungsdauer des Geräts | mindestens 10 Jahre |
Warum 10 Jahre bei Produkten
Nach § 13 des Produkthaftungsgesetzes erlischt der Anspruch aus Produkthaftung erst zehn Jahre, nachdem der Hersteller das Produkt in den Verkehr gebracht hat. Das Gesetz schreibt keine Laufzeit für QR-Codes vor. Es liefert aber einen belastbaren Maßstab dafür, wie lange ein Produkt im Markt relevant bleibt. Verweist ein Code auf Sicherheitshinweise oder eine Bedienungsanleitung, sollten diese mindestens so lange erreichbar sein.
Was die Garantie in der Praxis gefährdet
- Der Anbieter der Weiterleitung. Stellt ein Dienst den Betrieb ein oder wird gekündigt, sind alle Codes auf seiner Kurzadresse tot. Deshalb die Weiterleitung über die eigene Domain führen.
- Die Domain selbst. Sie wird regelmäßig verlängert. Die automatische Verlängerung und eine zweite Kontaktadresse beim Registrar verhindern, dass sie unbemerkt ausläuft.
- Das Zertifikat. Zertifikate von Let's Encrypt gelten standardmäßig 90 Tage. Die Verlängerung muss automatisch laufen, sonst zeigt der Browser nach dem Scan eine Sicherheitswarnung.
- Der Website-Umbau. Alte Pfade weiterleiten statt löschen.
Was vertraglich festgehalten werden sollte
- Mindestlaufzeit der Weiterleitungen
- Export der vollständigen Liste aller Codes und Ziele
- Umzug auf die eigene Domain ohne Neudruck
- Verhalten bei Kündigung: Weiterleitungen bleiben für eine vereinbarte Zeit aktiv
Kernfakten
- Untergrenze bei Produkten
- 10 Jahre (§ 13 ProdHaftG)
- Gültigkeit eines Let's-Encrypt-Zertifikats
- 90 Tage
- Wichtigste Maßnahme
- Weiterleitung über die eigene Domain
Quellen
Alle externen Angaben nachvollziehbar belegt.-
01
§ 13 ProdHaftG – Erlöschen von Ansprüchen Bundesministerium der Justiz
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02
Let's Encrypt – Häufige Fragen Let's Encrypt
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03
Ouhud QR – Verwaltung dynamischer QR-Codes Ouhud GmbH