Fachwissen für digitale Entscheidungen
Kann ich E-Rechnungen per Email versenden?
Kurzantwort
Ja, E-Rechnungen können per E-Mail verschickt werden. Es ist wichtig, dass die E-Rechnung alle erforderlichen Informationen enthält und korrekt signiert ist. Dieser Prozess muss den Vorschriften des Umsatzsteuergesetzes (UStG) entsprechen, insbesondere § 14 UStG, Absatz 2, der vorschreibt, dass E-Rechnungen die gleichen Informationen enthalten müssen wie traditionelle Papierrechnungen. Eine korrekte Signatur ist ebenfalls notwendig, um den Rechtsstatus der E-Rechnung zu gewährleisten.
Es ist empfehlenswert, sich mit dem Bundesministerium der Finanzen über die obligatorischen Elemente und Anforderungen zur E-Rechnung zu informieren. Weitere Informationen finden Sie unter Fragen und Antworten zur obligatorischen E-Rechnung ab 1. Januar 2025.
Kernfakten
- Notwendige Elemente
- Informationen und Signatur
- Rechtsgrundlage
- § 14 UStG
Quellen
Alle externen Angaben nachvollziehbar belegt.-
01
Fragen und Antworten zur obligatorischen E-Rechnung ab 1. Januar 2025 Bundesministerium der Finanzen
-
02
§ 14 UStG – Ausstellung von Rechnungen Bundesministerium der Justiz