Frage Nachvollziehbar belegt

Fachwissen für digitale Entscheidungen

Kann ich E-Rechnungen per Email versenden?

Kurzantwort

Ja, E-Rechnungen können über E-Mail verschickt werden, solange sie die erforderlichen Informationen und Signatur enthalten.

Ja, E-Rechnungen können per E-Mail verschickt werden. Es ist wichtig, dass die E-Rechnung alle erforderlichen Informationen enthält und korrekt signiert ist. Dieser Prozess muss den Vorschriften des Umsatzsteuergesetzes (UStG) entsprechen, insbesondere § 14 UStG, Absatz 2, der vorschreibt, dass E-Rechnungen die gleichen Informationen enthalten müssen wie traditionelle Papierrechnungen. Eine korrekte Signatur ist ebenfalls notwendig, um den Rechtsstatus der E-Rechnung zu gewährleisten.

Es ist empfehlenswert, sich mit dem Bundesministerium der Finanzen über die obligatorischen Elemente und Anforderungen zur E-Rechnung zu informieren. Weitere Informationen finden Sie unter Fragen und Antworten zur obligatorischen E-Rechnung ab 1. Januar 2025.

Kernfakten

Notwendige Elemente
Informationen und Signatur
Rechtsgrundlage
§ 14 UStG

Quellen

Alle externen Angaben nachvollziehbar belegt.
  1. 01
  2. 02
    § 14 UStG – Ausstellung von Rechnungen Bundesministerium der Justiz

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