Fachwissen für digitale Entscheidungen
Was ist eine Verfahrensdokumentation und wer braucht sie?
Kurzantwort
Was hineingehört
Allgemeine Beschreibung. Welche Geschäftsvorfälle gibt es, welche Systeme sind beteiligt.
Anwenderdokumentation. Wie arbeiten die Beteiligten konkret.
Technische Systemdokumentation. Welche Software, welche Versionen, welche Schnittstellen.
Betriebsdokumentation. Zugriffsrechte, Datensicherung, Archivierung, Notfallvorsorge.
Was sie beantworten muss
- Wie kommt ein Beleg ins Unternehmen?
- Wer prüft ihn, wer gibt frei?
- Wie wird er gebucht?
- Wo und wie lange wird er unveränderbar aufbewahrt?
- Wie wird sichergestellt, dass nichts verloren geht oder verändert wird?
Warum sie bei E-Rechnungen wichtiger wird
Bei Papier war der Weg sichtbar: Posteingang, Stempel, Ordner. Bei elektronischen Belegen läuft alles unsichtbar in Systemen ab. Die Dokumentation ist der einzige Nachweis, dass der Prozess geordnet ist.
Wie umfangreich
Angemessen zur Unternehmensgrösse. Bei einem kleinen Betrieb können wenige Seiten genügen; entscheidend ist Vollständigkeit, nicht Umfang.
Was sie aktuell hält
Sie muss bei jeder wesentlichen Änderung fortgeschrieben werden – neues System, geänderter Ablauf. Frühere Fassungen sind aufzubewahren, damit nachvollziehbar bleibt, welcher Prozess in welchem Jahr galt.
Dieser Text ersetzt keine steuerliche Beratung.
Kernfakten
- Verlangt durch
- GoBD
- Vier Teile
- Allgemein, Anwender, System, Betrieb
- Wichtig
- Frühere Fassungen aufbewahren
Quellen
Alle externen Angaben nachvollziehbar belegt.-
01
§ 147 AO – Ordnungsvorschriften für die Aufbewahrung von Unterlagen Bundesministerium der Justiz
-
02
Fragen und Antworten zur obligatorischen E-Rechnung ab 1. Januar 2025 Bundesministerium der Finanzen