Frage Nachvollziehbar belegt

Fachwissen für digitale Entscheidungen

Was ist der Einfluss der E-Rechnung auf meine Steuererklärung?

Kurzantwort

Die E-Rechnung vereinfacht den Austausch von Rechnungen, kann aber nicht direkt in die Steuererklärung eingefügt werden.

Die E-Rechnung, auch elektronische Rechnung genannt, dient der digitalen Übertragung von Rechnungsdaten zwischen Verkäufer und Käufer. Sie vereinfacht den Austausch von Informationen und kann die Prozesse effizienter gestalten. Allerdings ist es wichtig zu beachten, dass E-Rechnungen nicht direkt in die Steuererklärung eingefügt werden können. Die relevanten Daten müssen weiterhin manuell übertragen oder aus den E-Rechnungen extrahiert und in die Steuererklärung eingegeben werden.

Gemäß § 14 UStG muss der Käufer Rechnungen auswerten, speichern und bei Bedarf an die Finanzbehörde übermitteln. Diese Vorschriften gelten unabhängig von der Art der Rechnung, ob elektronisch oder in Papierform. Die E-Rechnung kann daher als Werkzeug zur Verbesserung der Prozesse dienen, aber nicht als subsidiärer Bestandteil der Steuererklärung fungieren.

Kernfakten

Austausch
E-Rechnungen erleichtern den elektronischen Austausch
Steuererklärung
Relevante Daten müssen weiterhin manuell übertragen werden

Quellen

Alle externen Angaben nachvollziehbar belegt.
  1. 01
  2. 02
    § 14 UStG – Ausstellung von Rechnungen Bundesministerium der Justiz

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