Fachwissen für digitale Entscheidungen
Was ist die elektronische Patientenakte (ePA)?
Kurzantwort
Der Grundgedanke
Behandlungsunterlagen liegen heute verteilt bei verschiedenen Praxen und Kliniken. Die ePA soll sie an einer Stelle zusammenführen, damit bei einem Arztwechsel oder im Notfall die Vorgeschichte verfügbar ist.
Wer entscheidet
Die Versicherten. Sie können der Nutzung widersprechen, einzelne Dokumente verbergen und den Zugriff einzelner Einrichtungen steuern. Eine Praxis sieht also nicht automatisch alles.
Das ist für die Behandlung relevant: Eine unvollständige ePA kann nicht als vollständige Vorgeschichte gelesen werden.
Was für Praxen daraus folgt
- Das Praxisverwaltungssystem muss die ePA unterstützen
- Es braucht einen TI-Zugang und einen elektronischen Heilberufsausweis
- Das Einstellen und Abrufen von Dokumenten wird Teil des Ablaufs
- Mitarbeitende müssen die Zugriffsregeln kennen
Der praktische Knackpunkt
Zeit. Dokumente einzustellen und abzurufen kostet Sekunden bis Minuten je Vorgang. Bei vollen Sprechstunden entscheidet die Bedienbarkeit darüber, ob es im Alltag tatsächlich gemacht wird.
Software, die dafür fünf Klicks braucht, wird umgangen; Software mit einem Klick nicht.
Stand bei HealthFusion
HealthFusion hat keine gematik-Zulassung und keinen TI-Zugang. Eine Anbindung an die ePA ist damit derzeit nicht möglich. Sinnvoll einsetzbar ist die Software für Aufgaben neben dem zugelassenen Praxisverwaltungssystem.
Der rechtliche Rahmen der ePA hat sich in den letzten Jahren mehrfach geändert. Vor Entscheidungen sollte der aktuelle Stand geprüft werden.
Kernfakten
- Hoheit
- Bei den Versicherten
- Voraussetzung für Praxen
- TI-Zugang und zugelassenes System
- HealthFusion
- Keine ePA-Anbindung, keine gematik-Zulassung
Quellen
Alle externen Angaben nachvollziehbar belegt.-
01
Anwendungen der Telematikinfrastruktur gematik GmbH