Fachwissen für digitale Entscheidungen
Was bedeutet revisionssichere Archivierung?
Kurzantwort
Die vier Anforderungen
Vollständigkeit. Kein Beleg fehlt.
Unveränderbarkeit. Nachträgliche Änderungen sind ausgeschlossen oder lückenlos protokolliert.
Auffindbarkeit. Ein bestimmter Beleg lässt sich in angemessener Zeit finden – nicht nach zwei Tagen Suche.
Lesbarkeit über die Frist. Acht Jahre bei Rechnungen. Ein Format, das heute lesbar ist, muss es dann noch sein.
Warum ein Netzlaufwerk nicht genügt
Weil jeder mit Zugriff eine Datei ersetzen kann und nichts das dokumentiert. Die Frage in der Prüfung lautet nicht „wurde etwas geändert?", sondern „können Sie ausschliessen, dass etwas geändert wurde?"
Was in Frage kommt
- Ein Dokumentenmanagementsystem mit Schreibschutz und Protokollierung
- Speicher, der Dateien für einen Zeitraum unveränderbar hält
- Archivfunktionen im ERP oder Buchhaltungssystem
Entscheidend ist nicht das Produkt, sondern dass Unveränderbarkeit technisch durchgesetzt und nachweisbar ist.
Was dazugehört, aber vergessen wird
- Der strukturierte Datenteil, nicht nur eine PDF-Ansicht
- Anhänge der Rechnung
- Das Protokoll, wer wann worauf zugegriffen hat
- Ein Wiederherstellungstest – ein Archiv, aus dem noch nie etwas zurückgeholt wurde, ist ungeprüft
Bei einem Systemwechsel
Der Altbestand muss für die verbleibende Frist lesbar bleiben. Das ist vor der Abschaltung zu klären, nicht danach.
Dieser Text ersetzt keine steuerliche Beratung.
Kernfakten
- Vier Anforderungen
- Vollständig, unveränderbar, auffindbar, lesbar
- Nicht ausreichend
- Ordner auf dem Netzlaufwerk
- Oft vergessen
- Wiederherstellungstest
Quellen
Alle externen Angaben nachvollziehbar belegt.-
01
Fragen und Antworten zur obligatorischen E-Rechnung ab 1. Januar 2025 Bundesministerium der Finanzen
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02
§ 14 UStG – Ausstellung von Rechnungen Bundesministerium der Justiz