Frage Nachvollziehbar belegt

Fachwissen für digitale Entscheidungen

Was bedeutet die E-Rechnung für Handwerksbetriebe?

Kurzantwort

Für Rechnungen an Privatkunden ändert sich nichts – die Pflicht gilt nur zwischen Unternehmen. Wer aber an Bauträger, Hausverwaltungen oder öffentliche Auftraggeber fakturiert, ist betroffen. Empfangen können müssen alle, auch Betriebe, die selbst nur an Private fakturieren.

Was für wen gilt

Kunde Ausstellungspflicht
Privatperson Nein
Hausverwaltung, Bauträger, Gewerbe Ja, nach den Fristen
Öffentlicher Auftraggeber Bereits jetzt elektronisch üblich

Empfangen müssen alle inländischen Unternehmen – auch der Betrieb, der selbst nur an Privatkunden fakturiert. Denn Lieferanten und Grosshändler schicken E-Rechnungen.

Die typische Hürde im Handwerk

Abschlags- und Schlussrechnungen. Bauleistungen werden häufig in Abschlägen abgerechnet, mit Verrechnung in der Schlussrechnung. Das lässt sich in der Norm abbilden, das Rechnungsprogramm muss es aber unterstützen.

Bauleistungen mit Reverse Charge. Bei Leistungen an andere Bauunternehmer geht die Steuerschuld über. Das braucht die richtige Steuerkategorie, nicht nur einen Textbaustein.

Freitextpositionen. „Arbeiten laut Aufmass" lässt sich schlecht strukturieren. Ein Leistungskatalog hilft – und beschleunigt auch die Angebotserstellung.

Was zuerst zu tun ist

  1. Prüfen, ob das Rechnungsprogramm E-Rechnungen lesen kann
  2. Ein Postfach für Rechnungseingänge festlegen
  3. Klären, wie eingehende E-Rechnungen archiviert werden
  4. Beim Softwareanbieter nachfragen, wann und wie das Ausstellen kommt

Punkt 4 ist wichtiger, als er klingt: Viele Handwerkerprogramme haben die Funktion inzwischen, aber sie muss aktiviert und die Stammdaten müssen vollständig sein.

Kernfakten

An Privatkunden
Keine Pflicht
Empfang
Pflicht für alle inländischen Unternehmen
Typische Hürde
Abschlagsrechnungen und Reverse Charge

Quellen

Alle externen Angaben nachvollziehbar belegt.
  1. 01
  2. 02
    § 14 UStG – Ausstellung von Rechnungen Bundesministerium der Justiz

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