Fachwissen für digitale Entscheidungen
Was bedeutet die E-Rechnung für Handwerksbetriebe?
Kurzantwort
Was für wen gilt
| Kunde | Ausstellungspflicht |
|---|---|
| Privatperson | Nein |
| Hausverwaltung, Bauträger, Gewerbe | Ja, nach den Fristen |
| Öffentlicher Auftraggeber | Bereits jetzt elektronisch üblich |
Empfangen müssen alle inländischen Unternehmen – auch der Betrieb, der selbst nur an Privatkunden fakturiert. Denn Lieferanten und Grosshändler schicken E-Rechnungen.
Die typische Hürde im Handwerk
Abschlags- und Schlussrechnungen. Bauleistungen werden häufig in Abschlägen abgerechnet, mit Verrechnung in der Schlussrechnung. Das lässt sich in der Norm abbilden, das Rechnungsprogramm muss es aber unterstützen.
Bauleistungen mit Reverse Charge. Bei Leistungen an andere Bauunternehmer geht die Steuerschuld über. Das braucht die richtige Steuerkategorie, nicht nur einen Textbaustein.
Freitextpositionen. „Arbeiten laut Aufmass" lässt sich schlecht strukturieren. Ein Leistungskatalog hilft – und beschleunigt auch die Angebotserstellung.
Was zuerst zu tun ist
- Prüfen, ob das Rechnungsprogramm E-Rechnungen lesen kann
- Ein Postfach für Rechnungseingänge festlegen
- Klären, wie eingehende E-Rechnungen archiviert werden
- Beim Softwareanbieter nachfragen, wann und wie das Ausstellen kommt
Punkt 4 ist wichtiger, als er klingt: Viele Handwerkerprogramme haben die Funktion inzwischen, aber sie muss aktiviert und die Stammdaten müssen vollständig sein.
Kernfakten
- An Privatkunden
- Keine Pflicht
- Empfang
- Pflicht für alle inländischen Unternehmen
- Typische Hürde
- Abschlagsrechnungen und Reverse Charge
Quellen
Alle externen Angaben nachvollziehbar belegt.-
01
Fragen und Antworten zur obligatorischen E-Rechnung ab 1. Januar 2025 Bundesministerium der Finanzen
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02
§ 14 UStG – Ausstellung von Rechnungen Bundesministerium der Justiz