Frage Nachvollziehbar belegt

Fachwissen für digitale Entscheidungen

Wie werden Skonto und Zahlungsbedingungen in der E-Rechnung angegeben?

Kurzantwort

In strukturierter Form, nicht als Fliesstext. Die Norm sieht ein eigenes Feld für Zahlungsbedingungen vor, das maschinell auswertbar aufgebaut sein muss. Ein Satz wie „2 % Skonto bei Zahlung innerhalb von 14 Tagen" im Freitext wird von keinem System erkannt – und das Skonto damit nicht automatisch gezogen.

Das Problem mit Freitext

Auf einer Papierrechnung liest ein Mensch die Skontobedingung. In der E-Rechnung soll Software sie auswerten und den Zahlungsvorschlag entsprechend terminieren. Freitext kann sie nicht auswerten.

Die Folge: Skonto wird nicht gezogen, obwohl es vereinbart ist – bei regelmässigen Lieferanten summiert sich das erheblich.

Wie es richtig aussieht

Die Norm sieht für Zahlungsbedingungen ein strukturiertes Format vor, in dem Prozentsatz, Frist und Basisbetrag getrennt angegeben werden. Ihr Rechnungsprogramm sollte das unterstützen – prüfen Sie das aktiv, viele ältere Programme schreiben weiterhin nur Text.

Beim Empfang

Prüfen Sie, ob Ihr System die Zahlungsbedingungen ausliest und in den Zahlungslauf übernimmt. Wenn nicht, geht der wirtschaftliche Hauptnutzen der E-Rechnung im Einkauf verloren.

Häufige Fehler

  • Skonto nur im Fliesstext
  • Widersprüchliche Angaben zwischen Feld und Text
  • Skonto auf den Bruttobetrag statt korrekt berechnet
  • Fälligkeitsdatum fehlt, nur „14 Tage" angegeben – ohne Bezugsdatum

Praktischer Rat

Legen Sie Zahlungsbedingungen als Stammdatum am Kunden an, nicht je Rechnung von Hand. Dann sind sie einheitlich, auswertbar und ändern sich nicht versehentlich.

Kernfakten

Pflicht
Strukturiert, nicht als Fliesstext
Folge bei Freitext
Skonto wird nicht automatisch gezogen

Quellen

Alle externen Angaben nachvollziehbar belegt.
  1. 01
  2. 02
    § 14 UStG – Ausstellung von Rechnungen Bundesministerium der Justiz

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