Fachwissen für digitale Entscheidungen
Was sind digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA)?
Kurzantwort
Was eine DiGA ausmacht
- Medizinprodukt der Klasse I oder IIa
- Hauptfunktion beruht auf digitalen Technologien
- Dient der Erkennung, Überwachung, Behandlung oder Linderung
- Wird von Versicherten genutzt, teils gemeinsam mit Behandelnden
- Im Verzeichnis des BfArM gelistet
Der Weg ins Verzeichnis
Der Hersteller stellt einen Antrag und muss unter anderem nachweisen:
- CE-Kennzeichnung als Medizinprodukt
- Anforderungen an Datenschutz und Informationssicherheit
- Interoperabilität
- Positive Versorgungseffekte – der eigentliche Prüfstein
Es gibt eine vorläufige Aufnahme mit Erprobungszeitraum, in dem der Nachweis erbracht werden muss.
Für Praxen
Gelistete DiGA können verordnet werden; die Kosten übernimmt die Krankenkasse. Für die Praxis bedeutet das eine Verordnung ähnlich einem Heilmittel.
Für Entwickler
Der Aufwand ist erheblich: Medizinprodukte-Konformität, Nachweisstudie, Sicherheitsanforderungen. Das ist ein mehrjähriges Vorhaben mit erheblichem Budget – kein Nebenprodukt einer bestehenden Anwendung.
Abgrenzung
Eine App zur Terminverwaltung, ein Patientenportal oder eine Dokumentationslösung sind keine DiGA. Der Unterschied liegt in der Zweckbestimmung: Behandlung oder Verwaltung.
HealthFusion ist keine DiGA und wird nicht als solche angeboten.
Die Regelungen entwickeln sich weiter. Vor Entscheidungen den aktuellen Stand prüfen.
Kernfakten
- Verzeichnis
- BfArM
- Kern des Verfahrens
- Nachweis positiver Versorgungseffekte
- Keine DiGA
- Verwaltungs- und Dokumentationssoftware
Quellen
Alle externen Angaben nachvollziehbar belegt.-
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Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM)