Fachwissen für digitale Entscheidungen
Wie fakturiert man elektronisch ins EU-Ausland?
Kurzantwort
Die Ausgangslage
Die deutsche E-Rechnungspflicht gilt für Umsätze zwischen im Inland ansässigen Unternehmen. Eine Rechnung an ein Unternehmen in Frankreich oder Polen fällt nicht unter diese Pflicht.
Aber: Es kann die Pflicht des Empfängerlandes greifen. Mehrere Mitgliedstaaten haben eigene Systeme eingeführt oder angekündigt, teils mit Meldung an die Finanzverwaltung in Echtzeit.
Was zu prüfen ist
Vor dem ersten Geschäft in einem Land:
- Gibt es dort eine Pflicht zur elektronischen Rechnung?
- Muss über eine staatliche Plattform gemeldet werden?
- Welches Format wird verlangt?
- Gibt es eine Registrierungspflicht?
Peppol als gemeinsamer Nenner
Für den grenzüberschreitenden Austausch ist Peppol der verbreitetste Weg. Wer in mehreren Ländern fakturiert, fährt damit meist besser als mit länderspezifischen Einzellösungen.
Umsatzsteuerlich
Unabhängig vom Format gelten die üblichen Regeln: Reverse Charge bei innergemeinschaftlichen Leistungen, Prüfung der Umsatzsteuer-Identifikations- nummer des Empfängers, Zusammenfassende Meldung.
Die elektronische Form ändert daran nichts – sie macht Fehler nur schneller sichtbar.
Ausserhalb der EU
Dort gibt es kein gemeinsames Rahmenwerk. Einige Länder verlangen länderspezifische Systeme, andere gar nichts. Hier hilft nur die Prüfung im Einzelfall.
Dieser Text ersetzt keine Steuerberatung.
Kernfakten
- Deutsche Pflicht
- Nur inländische Umsätze zwischen inländischen Unternehmen
- Aber
- Das Empfängerland kann eigene Pflichten haben
- Gemeinsamer Nenner
- Peppol
Quellen
Alle externen Angaben nachvollziehbar belegt.-
01
Fragen und Antworten zur obligatorischen E-Rechnung ab 1. Januar 2025 Bundesministerium der Finanzen
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02
§ 14 UStG – Ausstellung von Rechnungen Bundesministerium der Justiz