Frage Nachvollziehbar belegt

Fachwissen für digitale Entscheidungen

Wie bildet man Reverse Charge in der E-Rechnung ab?

Kurzantwort

Über den passenden Steuerkategorie-Code in den strukturierten Feldern, ergänzt um den vorgeschriebenen Hinweis auf die Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers. Der Hinweis allein im Fliesstext genügt nicht – die Kategorie muss auch maschinell erkennbar sein, sonst schlägt die Prüfung beim Empfänger fehl.

Was Reverse Charge ist

Die Steuerschuld geht auf den Leistungsempfänger über. Der Rechnungsaussteller weist keine Umsatzsteuer aus, der Empfänger berechnet und meldet sie selbst. Typisch bei innergemeinschaftlichen Leistungen und bestimmten Bauleistungen.

Was in der E-Rechnung stehen muss

Strukturiert: Der passende Steuerkategorie-Code auf Positions- und Belegebene, der Reverse Charge ausweist. Steuersatz null, aber nicht als „steuerfrei" – das wäre eine andere Kategorie.

Als Text: Der gesetzlich vorgeschriebene Hinweis auf die Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers.

Beides. Der Text allein reicht nicht für die maschinelle Verarbeitung, der Code allein nicht für die rechtliche Anforderung.

Der häufigste Fehler

Steuersatz null ohne passende Kategorie. Dann kann das Empfangssystem nicht unterscheiden zwischen Reverse Charge, echter Steuerbefreiung und einem schlicht vergessenen Steuersatz. Die Validierung schlägt fehl oder – schlimmer – sie schlägt nicht fehl und wird falsch verbucht.

Weitere Pflichtangaben

Bei innergemeinschaftlichen Leistungen gehören die Umsatzsteuer- Identifikationsnummern beider Seiten in die dafür vorgesehenen Felder – nicht in den Fussbereich als Text.

Praktischer Rat

Legen Sie die Steuerkategorie als Stammdatum am Kunden oder an der Leistungsart an. Von Hand je Rechnung gesetzt, wird sie irgendwann vergessen.

Dieser Text ersetzt keine Steuerberatung.

Kernfakten

Nötig
Steuerkategorie-Code UND Hinweistext
Häufigster Fehler
Steuersatz null ohne passende Kategorie

Quellen

Alle externen Angaben nachvollziehbar belegt.
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    § 14 UStG – Ausstellung von Rechnungen Bundesministerium der Justiz

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