Frage Nachvollziehbar belegt

Fachwissen für digitale Entscheidungen

Worauf achtet eine Betriebsprüfung bei digitalen Belegen?

Kurzantwort

Auf drei Dinge: Sind die Belege vollständig und unverändert vorhanden? Ist der Prozess dokumentiert? Sind die Daten maschinell auswertbar und in angemessener Zeit lesbar? Fehlt eines davon, kann die Ordnungsmässigkeit der Buchführung in Frage gestellt werden – mit erheblichen Folgen.

Die drei Prüfpunkte

Vollständigkeit und Unveränderbarkeit. Jeder Beleg muss vorhanden und nachweislich unverändert sein. Nachträgliche Änderungen müssen protokolliert sein.

Verfahrensdokumentation. Der Prozess muss beschrieben sein – siehe eigener Beitrag dazu.

Datenzugriff. Die Finanzverwaltung kann Zugriff auf die steuerrelevanten Daten verlangen, in auswertbarer Form.

Was in der Praxis auffällt

  • Nur Ausdrucke vorhanden. Bei einer E-Rechnung ist der strukturierte Datenteil das Original.
  • E-Mail-Postfach als Archiv. Erfüllt weder Unveränderbarkeit noch Auswertbarkeit.
  • Keine Verfahrensdokumentation.
  • Belege in einem System, das es nicht mehr gibt. Nach einem Systemwechsel muss der Altbestand weiterhin lesbar sein.

Der letzte Punkt wird bei jedem Softwarewechsel relevant und regelmässig übersehen.

Was Sie vorbereiten sollten

  • Eine Beschreibung, wo welche Belege liegen
  • Nachweis, dass die Ablage unveränderbar ist
  • Die Möglichkeit, Daten in auswertbarer Form bereitzustellen
  • Eine aktuelle Verfahrensdokumentation

Beim Systemwechsel

Klären Sie vor der Abschaltung des Altsystems, wie die Altbelege für die verbleibende Aufbewahrungszeit lesbar bleiben. Ein Export in ein offenes Format ist meist der praktikabelste Weg.

Dieser Text ersetzt keine steuerliche Beratung.

Kernfakten

Drei Prüfpunkte
Vollständigkeit, Dokumentation, Auswertbarkeit
Häufigster Mangel
Postfach als Archiv, nur Ausdrucke
Beim Systemwechsel
Lesbarkeit der Altbelege sichern

Quellen

Alle externen Angaben nachvollziehbar belegt.
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