Fachwissen für digitale Entscheidungen
Wie kommt die E-Rechnung in DATEV?
Kurzantwort
Der Unterschied
Nur Belegbild: Die Kanzlei sieht die Rechnung und erfasst sie. Wie bisher, nur digital.
Strukturierte Daten: Betrag, Steuersatz, Datum und Rechnungsnummer kommen als Felder an und lassen sich automatisch vorkontieren. Das ist der eigentliche Nutzen.
Was zu klären ist
- Welchen Weg nutzt Ihre Kanzlei – und unterstützt er strukturierte Daten?
- Kann Ihr Rechnungsprogramm diesen Weg bedienen?
- Wer archiviert revisionssicher: Sie oder die Kanzlei?
Der dritte Punkt wird am häufigsten übersehen. Die Aufbewahrungspflicht liegt grundsätzlich bei Ihnen, auch wenn die Kanzlei bucht.
Was in der Praxis hilft
Einheitliche Belegnummern zwischen Ihrem System und der Buchhaltung. Sonst entsteht bei jeder Rückfrage eine Suche.
Kostenstellen und Konten möglichst schon bei der Erfassung, nicht nachträglich in der Kanzlei.
Klare Absprache, wer bei fehlerhaften Rechnungen reklamiert.
Beim Eingang
Eingehende E-Rechnungen lassen sich automatisch prüfen, digital freigeben und mit den strukturierten Daten weitergeben. Damit entfällt der Umweg über Ausdrucken, Abzeichnen und Scannen – der in vielen Unternehmen den grössten Zeitanteil ausmacht.
Kernfakten
- Entscheidend
- Strukturierte Daten übergeben, nicht nur das Belegbild
- Häufig unklar
- Wer archiviert revisionssicher
Quellen
Alle externen Angaben nachvollziehbar belegt.-
01
Fragen und Antworten zur obligatorischen E-Rechnung ab 1. Januar 2025 Bundesministerium der Finanzen
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02
§ 14 UStG – Ausstellung von Rechnungen Bundesministerium der Justiz
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03
Ouhud E-Rechnung Ouhud GmbH