Frage Nachvollziehbar belegt

Fachwissen für digitale Entscheidungen

Wie kommt die E-Rechnung in DATEV?

Kurzantwort

Über die DATEV-Schnittstellen, die strukturierte Rechnungsdaten samt Belegbild übernehmen. Entscheidend ist, dass nicht nur ein PDF übergeben wird, sondern die strukturierten Daten – sonst muss die Kanzlei weiterhin abtippen und der Vorteil der E-Rechnung entfällt genau an der Stelle, an der er am grössten wäre.

Der Unterschied

Nur Belegbild: Die Kanzlei sieht die Rechnung und erfasst sie. Wie bisher, nur digital.

Strukturierte Daten: Betrag, Steuersatz, Datum und Rechnungsnummer kommen als Felder an und lassen sich automatisch vorkontieren. Das ist der eigentliche Nutzen.

Was zu klären ist

  • Welchen Weg nutzt Ihre Kanzlei – und unterstützt er strukturierte Daten?
  • Kann Ihr Rechnungsprogramm diesen Weg bedienen?
  • Wer archiviert revisionssicher: Sie oder die Kanzlei?

Der dritte Punkt wird am häufigsten übersehen. Die Aufbewahrungspflicht liegt grundsätzlich bei Ihnen, auch wenn die Kanzlei bucht.

Was in der Praxis hilft

Einheitliche Belegnummern zwischen Ihrem System und der Buchhaltung. Sonst entsteht bei jeder Rückfrage eine Suche.

Kostenstellen und Konten möglichst schon bei der Erfassung, nicht nachträglich in der Kanzlei.

Klare Absprache, wer bei fehlerhaften Rechnungen reklamiert.

Beim Eingang

Eingehende E-Rechnungen lassen sich automatisch prüfen, digital freigeben und mit den strukturierten Daten weitergeben. Damit entfällt der Umweg über Ausdrucken, Abzeichnen und Scannen – der in vielen Unternehmen den grössten Zeitanteil ausmacht.

Kernfakten

Entscheidend
Strukturierte Daten übergeben, nicht nur das Belegbild
Häufig unklar
Wer archiviert revisionssicher

Quellen

Alle externen Angaben nachvollziehbar belegt.
  1. 01
  2. 02
    § 14 UStG – Ausstellung von Rechnungen Bundesministerium der Justiz
  3. 03

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